VDA 6.3:2023 – Zertifizierte/-r Prozess-Auditor/-in – Verlängerung (ID 386)

Laut DIN EN ISO 19011 sind Auditor/innen dazu angehalten, ihre Kompetenz ständig zu verbessern. Hierzu gehört auch die berufliche Weiterbildung, zum Beispiel durch Selbststudium und Schulungen.

Zertifizierte Prozess-Auditor/innen VDA 6.3 (2016) mit gültigem VDA-Zertifikat.

  • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der VDA 6.3 – Upgrade-Schulung: von VDA 6.3 (2016) zu VDA 6.3 (2023)
  • Nachweis der Auditerfahrung:
    • Mindestens 5 Prozessaudits und/oder Potenzialanalysen (mit insgesamt mindestens 10 Audittagen) als verantwortliche/r Auditor/in im Gültigkeitszeitraum.
    • Bei weniger als 5 Prozessaudits und/oder Potenzialanalysen (mit weniger als 10 Audittagen) als verantwortliche/r Auditor/ in im Gültigkeitszeitraum ist ein Nachweis über die Teilnahme an dem Workshop für zertifizierte Prozess-Auditor/innen VDA 6.3 (ID 341) erforderlich.

Um die Qualifikation betreffend VDA 6.3 (2016) erfolgreich verlängern zu können, muss der entsprechende Antrag vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.

Die Gültigkeit von Zertifikaten ist daher bewusst zeitlich begrenzt. Durch diese Prüfung mit Zertifikatsabschluss können Sie Ihre Fertigkeiten erneut bestätigen lassen und so ein aktuelles und gültiges VDA-Zertifikat nachweisen.

Nach dem positiven Entscheid des Antrages wird ein neues Zertifikat mit registrierter Nummer ausgestellt. Das Zertifikat ist für 5 Jahre gültig.

Antrag einreichen
Konditionen
Investition: 165,00 EUR exkl. MwSt.
Hinweis
  • Das neue Zertifikat VDA 6.3:2023 ist 5 Jahre gültig. Für die nächste Verlängerung werden 10 Audits mit mindestens 20 Audittagen gefordert (mindestens 16 Tage “onsite” und max. 4 Tage “remote”).

Suchen Webshop info@vda-qmc.de