Die Prüfung zum 1st/2nd party Auditor bietet Ihnen die Möglichkeit, den formalen Nachweis zu erwerben, um 1st/2nd party Audits durchführen zu dürfen.
Eine Zulassung wird erst nach erfolgreicher Antragsprüfung gewährt.
Die Voraussetzungen sind je nach Wirkungskreis der Auditor/innen unterschiedlich geregelt (siehe Antragsformular), u.a. gelten
Eine Zulassung zur Prüfung erfolgt erst nach erfolgreicher Antragsprüfung.
Die Prüfung umfasst:
Für die Vorbereitung sind die im Rahmen der besuchten VDA-Schulungen gereichten schriftlichen Hilfsmittel (inkl. Normenbände) zugelassen und müssen eigenständig zum Prüfungstag mitgebracht werden.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat mit registrierter Nummer. Das Zertifikat ist für 5 Jahre gültig.
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