VDA 6.2 – 3rd party Auditor/-in – Verlängerung (ID 347)

Laut DIN EN ISO 19011 sind Auditor/innen dazu angehalten, ihre Kompetenz ständig zu verbessern. Hierzu gehört auch die berufliche Weiterbildung, zum Beispiel durch Selbststudium und Schulungen.

3rd party Auditor/innen VDA 6.2 mit gültigem VDA-Zertifikat.

  • Nachweis des gültigen Zertifikats
  • Die Einhaltung der Anforderungen nach VDA 6, Abschnitt 4.3.2 zur Aufrechterhaltung der Qualifikation für 3rd party Auditoren wird durch das VDA QMC Fachreferat geprüft. Dazu werden unter anderem die Einträge in der VDA 6.x-Datenbank zugrunde gelegt.

Um das Zertifikat verlängern zu lassen, muss der entsprechende Antrag vor Ablauf der Gültigkeit von der zuständigen Zertifizierungsgesellschaft eingereicht werden.

Nach dem positivem Entscheid des Antrages wird ein neues Zertifikat mit registrierter Nummer ausgestellt. Das Zertifikat ist für 3 Jahre gültig.

Antrag einreichen
Konditionen
Investition: 165,00 EUR exkl. MwSt.
Suchen Webshop info@vda-qmc.de