Laut DIN EN ISO 19011 sind Auditor/innen dazu angehalten, ihre Kompetenz ständig zu verbessern. Hierzu gehört auch die berufliche Weiterbildung, zum Beispiel durch Selbststudium und Schulungen.
3rd party Auditor/innen VDA 6.2 mit gültigem VDA-Zertifikat.
Um das Zertifikat verlängern zu lassen, muss der entsprechende Antrag vor Ablauf der Gültigkeit von der zuständigen Zertifizierungsgesellschaft eingereicht werden.
Nach dem positivem Entscheid des Antrages wird ein neues Zertifikat mit registrierter Nummer ausgestellt. Das Zertifikat ist für 3 Jahre gültig.