VDA 6.4 – 1st/2nd party Auditor/-in – Verlängerung (ID 345)

Laut DIN EN ISO 19011 sind Auditor/innen dazu angehalten, ihre Kompetenz ständig zu verbessern. Hierzu gehört auch die berufliche Weiterbildung, zum Beispiel durch Selbststudium und Schulungen.

1st/2nd party Auditor/innen VDA 6.4 mit gültigem VDA-Zertifikat.

  • Nachweis des gültigen Zertifikats
  • Nachweis der Auditerfahrung:
    • Mindestens drei (3) Audits nach VDA 6.4 als verantwortliche/r Auditor/in im Gültigkeitszeitraum des Zertifikats

Um das Zertifikat verlängern zu lassen, muss der entsprechende Antrag vor Ablauf der Gültigkeit eingereicht werden.

Nach dem positivem Entscheid des Antrages wird ein neues Zertifikat mit registrierter Nummer ausgestellt. Das Zertifikat ist für 3 Jahre gültig.

Antrag einreichen
Konditionen
Investition: 165,00 EUR exkl. MwSt.
Suchen Webshop info@vda-qmc.de