Für die Implementierung im eigenen Unternehmen sowie für den Zertifizierungsprozess nach VDA 6.1 werden gut ausgebildete Auditoren/innen benötigt.
Durch die Prüfung erwerben Sie den formalen Nachweis, um 1st/2nd party Audits durchführen zu dürfen.
Die Voraussetzungen sind je nach Wirkungskreis der Auditor/innen unterschiedlich geregelt (s. Antragsformular), u. a.
Eine Zulassung zur Prüfung erfolgt erst nach erfolgreicher Antragsprüfung.
Die Prüfung umfasst:
Für die Vorbereitung sind die im Rahmen der besuchten VDA-Schulungen gereichten schriftlichen Hilfsmittel (inkl. Normenbände) zugelassen und müssen eigenständig zum Prüfungstag mitgebracht werden.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat mit registrierter Nummer.
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