FAQs und Sls zum VDA-Band 6
FAQs und Sanktionierte Interpretationen (SIs) zum VDA-Band 6

Die Zertifizierungsvorgaben für VDA 6.1, VDA 6.2 und VDA 6.4 (6. überarbeitete Auflage, 09/2016 – im Folgenden “VDA Band 6” genannt) sind ab dem 1. Januar 2017 verbindlich anzuwenden.

Im Folgenden werden Sanktionierte Interpretationen (“SIs”) und „Häufig gestellte Fragen“ (“FAQs”) zu den Zertifizierungsvorgaben für VDA 6.1, VDA 6.2 und VDA 6.4 in unregelmäßigen Abständen veröffentlicht.

 

Sanktionierte Interpretationen (SIs):

Eine “Sanktionierte Interpretation” (SI) ändert die Auslegung einer Regel oder einer Anforderung, die dann als solche die Grundlage für eine Abweichung wird. “Sanktionierte Interpretationen” (SIs) werden durch das VDA QMC in Abstimmung mit dem VDA QMC-Arbeitskreis 6 als mitgeltende Unterlagen zu den Zertifizierungsvorgaben für VDA 6.1, VDA 6.2, VDA 6.4 erarbeitet, freigegeben und auf der Internetseite des VDA QMC veröffentlicht.

Eine “Sanktionierte Interpretation” (SI) hat ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung verbindlichen Charakter.

Änderungshistorie für die untenstehenden veröffentlichten Sanktionierten Interpretationen (SIs):

  • Mai 2017:                 Veröffentlichung von SI Nr. 1 bis SI Nr. 6
  • Februar 2021:          Veröffentlichung von SI Nr. 7

 

Häufig gestellte Frage (FAQ):

Eine “häufig gestellte Frage” (FAQ) ist eine Erläuterung/Klarstellung einer bestehenden Regel oder Anforderung, die durch das VDA QMC in Abstimmung mit dem VDA QMC-Arbeitskreis 6 erarbeitet, freigegeben und als mitgeltende Unterlagen zu den Zertifizierungsvorgaben für VDA 6.1, VDA 6.2, VDA 6.4 auf der Internetseite des VDA QMC veröffentlicht wird.

Die Antwort auf eine “häufig gestellte Frage” (FAQ) hat einen erklärenden Charakter.

Änderungshistorie für die untenstehenden veröffentlichten FAQs:

  • Mai 2017:                 Veröffentlichung von FAQ 1 bis FAQ 3

 

Sie können die SIs und FAQs auch hier herunterladen:

Download FAQs und SIs zum VDA-Band 6
Sanktionierte Interpretationen (SIs) zum VDA-Band 6.0

Bisherige Anforderung:

[…] Die Kandidaten müssen folgende Kriterien erfüllen:

a) feste Mitarbeiter der Zertifizierungsgesellschaft sein (siehe Abschnitt 10.0)

b) fachliche Kompetenz durch den erfolgreichen Abschluss der 3rd-party Prüfung für die zutreffenden VDA 6.x-Regelwerke nachweisen, und

c) Fachkompetenz bezüglich interner Prozesse der Zertifizierungsgesellschaft nachgewiesen haben.

Die Zertifizierungsgesellschaft muss potenzielle Personen mit Vetorecht, welche die aufgeführten Kriterien erfüllen, dem VDA QMC zur Freigabe vorlegen, bevor diese das Vetorecht ausüben dürfen.

 

 

Geänderte Anforderung:

[…] Die Kandidaten müssen folgende Kriterien erfüllen:

a) fester Mitarbeiter der Zertifizierungsgesellschaft sein (siehe Abschnitt 10.0 und FAQ 3)

a) nachgewiesene Qualifikation bezüglich “VDA 6 – Zertifizierungsvorgaben für VDA 6.1, VDA 6.2 und VDA 6.4”,

c) zugelassener aktiver Auditor für jeden QM-System Standard, für den Veto-Entscheidungen zu treffen sind

oder – sofern nicht mehr als Auditor aktiv – Nachweis einer Upgrade-Schulung für jeden Standard, für den Veto-Entscheidungen zu treffen sind,

d) Fachkompetenz bezüglich interner Prozesse der Zertifizierungsgesellschaft, d.h. nachweisbare Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich        Systemzertifizierung der Zertifizierungsgesellschaft einschließlich relevanter Prozesse und Abläufe.

Die Zertifizierungsgesellschaft muss potenzielle Personen mit Vetorecht, welche die aufgeführten Kriterien erfüllen, dem VDA QMC zur Freigabe vorlegen, bevor diese das Vetorecht ausüben dürfen. In Fällen, in denen o.g. Anforderungen nicht vollständig erfüllt werden können, muss die Zertifizierungsgesellschaft vorher eine Abweichungsgenehmigung bei VDA QMC beantragen.

Bisherige Anforderung:

[…] Die Zertifizierungsgesellschaft muss dem VDA QMC interne VDA 6.x-Systemauditoren zur Freigabe übermitteln, die die folgenden Kriterien erfüllen:

a) nachgewiesenes Fachwissen zur ISO/IEC 17021

b) fachliche Kompetenz die durch die VDA 6.x Zulassung nachgewiesen ist und

c) Fachkompetenz bezüglich interner Prozesse der Zertifizierungsgesellschaft

 

 

Geänderte Anforderung:

[…] Die Zertifizierungsgesellschaft muss dem VDA QMC interne VDA 6.x-Systemauditoren zur Freigabe übermitteln, die die folgenden Kriterien erfüllen:

a) nachgewiesene Fachwissen zur ISO/IEC 17021

b) nachgewiesene Qualifikation bezüglich “VDA 6 – Zertifizierungsvorgaben für VDA 6.1, VDA 6.2 und VDA 6.4”

c) zugelassener aktiver Auditor für einen QM-System Standard (VDA 6.1, VDA 6.2 oder VDA 6.4)

oder – sofern nicht mehr als Auditor aktiv – Nachweis einer Upgrade-Schulung für den betreffenden Standard

oder erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar zur Auditor-Ausbildung für mindestens einen QM-System Standard (VDA 6.1, VDA 6.2 oder VDA 6.4)

d) Fachkompetenz bezüglich interner Prozesse der Zertifizierungsgesellschaft, d.h. nachgewiesene Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich Systemzertifizierung der Zertifizierungsgesellschaft einschließlich relevanter Prozesse und Abläufe

Bisherige Anforderung:

[…] Dieser Prozess muss folgende Festlegungen enthalten:

a) Benennung aktiver VDA 6.x-Auditoren, die über entsprechende Zulassung verfügen und die mit den internen Prozessen der Zertifizierungsgesellschaft vertraut sind. Die benannten Auditoren müssen dem VDA QMC zur Freigabe als interne Witness-Auditoren gemeldet werden.

 

 

Geänderte Anforderung:

[…] Dieser Prozess muss folgende Festlegungen enthalten:

a) Benennung von Auditoren, die mit den internen Prozessen der Zertifizierungsgesellschaft vertraut sind und die folgende Kompetenzkriterien erfüllen:

  • nachgewiesene Qualifikation bezüglich “VDA 6 – Zertifizierungsvorgaben für VDA 6.1, VDA 6.2 und VDA 6.4”
  • aktiver Auditor für jeden VDA QM-System Standard, für den Witness-Audits durchzuführen sind
  • nachgewiesene Auditerfahrung

Die benannten Auditoren müssen dem VDA QMC zur Freigabe als interne Witness-Auditoren gemeldet werden.

In Fällen, in denen die o.g. Anforderungen nicht vollständig erfüllt werden können, muss die Zertifizierungsgesellschaft vorher eine Abweichungsgenehmigung bei VDA QMC beantragen.

 

Neue Anforderung (Ergänzung):

j) Bei einer vorhandenen Zertifizierung nach IATF 16949 ist eine Neu-Zertifizierung nach VDA 6.1, Ausgabe 5, Dezember 2016 nur möglich nach einem vollständigen Systemaudit. Die Auditdauer muss mindestens dem Aufwand eines Re-Zertifizierungsaudits entsprechen. Eine Bereitschaftsbewertung ist nicht erforderlich.

 

Bisherige Anforderung:

Auf Basis der Auditergebnisse kann Lieferanten- (2nd-party) und bei Zertifizierungsaudits (3rd-party) eine Einstufung des QM-Systems vorgenommen werden:

[…]

 

 

Geänderte Anforderung:

Einfügung des neuen Unterkapitels “5.9.2.3 Einstufung bei Lieferantenaudits (2nd-party)” vor den bisherigen Text wie folgt:

 5.9.2.3 Einstufung bei Lieferantenaudits (2nd-party)

Auf Basis der Auditergebnisse kann bei Lieferantenaudits (2nd-party) eine Einstufung des QM-Systems vorgenommen werden.

[…]

Bisherige Anforderung:

n) Produktionsprozesse müssen in allen Schichten, in denen sie ablaufen, auditiert werden, einschließlich einer angemessenen Stichprobe von Schichtübergaben. Bei Stufe 2-Erst-zertifizierungs-, Rezertifizierungs- und Transferaudits müssen alle Produktionsprozesse in allen Schichten auditiert werden. Stichprobenartige Auditierung von Schichten oder Prozessen ist nicht zulässig. Im folgenden Überwachungsauditzyklus (abhängig von der Anzahl der Audits – siehe Abschnitt 5.1.1) müssen alle Produktionsprozesse in jeder Schicht auditiert werden.

 

 

Neue Anforderung (Ergänzung):

[…]

Sollten im folgenden Überwachungszyklus Produktionsprozesse in Ausnahmefällen aus organisatorischen Gründen nicht in Nachschichten auditiert werden können, muss der Klient die Auditierung der betreffenden Produktionsprozesse durch interne Audits sicherstellen und die Auditberichte hierzu der Zertifizierungsgesellschaft zur Verfügung stellen. Dieser Sachverhalt ist im Auditbericht zu vermerken.

Bisherige Anforderung:

[…]

VDA 6.4 verlangt bei jedem Zertifizierungs- und Rezertifizierungsaudit sowie in einem der beiden Überwachungsaudits mindestens eine Baustelle vor Ort und zwei Baustellen im 3 Jahreszyklus zu auditieren.

[…]

 

 

Neue Anforderung (Ergänzung):

[…]

VDA 6.4 verlangt bei jedem Zertifizierungs- und Rezertifizierungsaudit sowie in einem der Überwachungsaudits eine Baustelle vor Ort zu auditieren.

Die für das Audit der Baustelle benötigte Zeit ist in der Audittageberechnung des jeweiligen regulären Audits enthalten.

Das Audit der Baustelle ist innerhalb des folgenden Zeitfensters ab dem letzten Tag des jeweiligen regulären Audits durchzuführen:

  • Zertifizierung:                 bis 30 Tage nach dem Zertifizierungsaudit
  • Rezertifizierung:             120 Tage vor dem Rezertifizierungsaudit bis 30 Tage nach dem Rezertifizierungsaudit
  • Überwachung:                90 Tage vor dem ersten Überwachungsaudit bis 90 Tage nach dem letzten Überwachungsaudit

Für Produktionsstandorte innerhalb eines Konzernschemas, die gleichartige Produktionsmittel herstellen, ist innerhalb des dreijährigen Auditzyklus ein Baustellenaudit je Produktionsstandort durchzuführen.

Der erste 3-jährige Auditzyklus beginnt mit dem letzten Tag der Stufe 2 des Erstzertifizierungsaudits. [   ]

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum VDA-Band 6.0

Frage:

Können interne IATF 16949-Witness Audits als internes Witness Audit für VDA 6.1 anerkannt werden?

 

Antwort:

Für VDA 6.1 können interne Witness-Audits nach IATF 16949 auf Antrag ersatzweise anerkannt werden.

Frage:

Wie ist die Formulierung “muss für den Teil des Audits, in dem der Dolmetscher eingesetzt wird, der Zeitaufwand um mindesten 20% erhöht werden” zu interpretieren?

 

Antwort:

Bei einem Einsatz von Dolmetschern ist der Auditaufwand um mindesten 20% zu erhöhen, für die Umfänge/Prozesse, bei denen eine Übersetzung notwendig ist.

Für den Einsatz eines technischen Experten bei der Auditierung muss kein Zusatzaufwand kalkuliert werden.

Frage:

Was ist unter dem Begriff “Feste Mitarbeiter” mit “Einzelpersonen, die direkt bei einer Zertifizierungsgesellschaft angestellt sind oder bei der Zertifizierungsgesellschaft unter Vertrag stehen” genau zu verstehen?

 

Antwort:

Unter “Feste Mitarbeiter” sind Personen zu verstehen, die mindestens zwei Jahre fest bei einer Zertifizierungsgesellschaft im Bereich Systemzertifizierung angestellt sind oder mindestens zwei Jahre für den Bereich Systemzertifizierung nur für diese Zertifizierungsgesellschaft unter Vertrag stehen.

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