VDA 6.2 – 1st/2nd party Auditor/-in – Verlängerung (ID 344)

Laut DIN EN ISO 19011 sind Auditor/innen dazu angehalten, ihre Kompetenz ständig zu verbessern. Hierzu gehört auch die berufliche Weiterbildung, zum Beispiel durch Selbststudium und Schulungen.

1st/2nd party Auditor/innen VDA 6.2 mit gültigem VDA-Zertifikat.

  • Nachweis des gültigen Zertifikats
  • Nachweis der Auditerfahrung:
    • Mindestens drei (3) Audits nach VDA 6.2 als verantwortliche/r Auditor/in im Gültigkeitszeitraum des Zertifikats

Um die Qualifikation betreffend VDA 6.2 erfolgreich verlängern zu können, muss der entsprechende Antrag vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. Die Gültigkeit von Zertifikaten ist daher bewusst zeitlich begrenzt.

Nach dem positivem Entscheid des Antrages wird ein neues Zertifikat mit registrierter Nummer ausgestellt.

Antrag einreichen
Konditionen
Investition: 165,00 EUR exkl. MwSt.
Suchen Webshop info@vda-qmc.de