FAQs zu den IATF-Zertifizierungsvorgaben
IATF-Zertifizierungsvorgaben, 5. Ausgabe – Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Die Regeln für die Anerkennung und Aufrechterhaltung der IATF-Zulassung, 5. Ausgabe zum IATF 16949-Standard (“Zertifizierungsvorgaben“ bzw. „Rules“, 5. Ausgabe) wurden im November 2016 von der IATF veröffentlicht und traten am 1. Januar 2017 in Kraft.

Um offizielle Antworten auf Fragen der durch die IATF-zugelassenen Zertifizierungsgesellschaften geben zu können, wurden nachfolgende FAQs von den IATF Global Oversight Offices erarbeitet und freigegeben.

Eine „häufig gestellte Frage“ (FAQ) ist eine Erläuterung / Klarstellung einer bestehenden Regel oder Anforderung.

FAQ 1, 2 und 3 wurden im Januar 2017 veröffentlicht, FAQ Nr. 4 wurde im Oktober 2017 veröffentlicht.
FAQs 5 und 6 wurden im Oktober 2019 veröffentlicht.
FAQ 7 wurde im Februar 2021 veröffentlicht.
FAQ 8 wurde im April 2022 veröffentlicht.

Nummer Regelverweis Frage und Antwort
08 Sanktionierte Interpretation 26: Festlegung der Audittage

FRAGE:
Sollte zusätzliche Auditzeit angesetzt werden, wenn ungenügende Kundenleistungsdaten durch die Knappheit an Halbleitern verursacht wurden und nicht auf das Ergebnis von Fehlern in den Prozessen der Organisation
zurückzuführen ist?

ANTWORT:
Nein. Auch wenn es immer externe Faktoren geben kann, welche die Organisationen daran hindern Kundenanforderungen zu erfüllen, sind die Organisationen dennoch dafür verantwortlich alle derartigen Probleme ihren Kunden zu kommunizieren, um die Auswirkungen auf ihre Kunden zu reduzieren.
Abschnitt 9.1.2.1 der IATF 16949 fordert eine ständige Bewertung interner und externer Indikatoren, um die Einhaltung der Kundenanforderungen einschließlich Qualität und Lieferung, sicherzustellen.
Die weltweite Verknappung von Halbleiterchips ist allen Beteiligten in der Automobilindustrie bekannt. Die Unternehmen wissen ob und in welchem Ausmaß sie davon betroffen sind, was zu einer Einschätzung der Auswirkungen auf ihre Kunden führt.
Die Organisationen sollten mit ihren Kunden zusammenarbeiten, um diese über Teileoder Produktengpässe oder andere Auswirkungen aufgrund von Lieferengpässen bei Halbleitern zu informieren. Auf diese Weise können die Kunden die durch die Halbleiterknappheit verursachten Lieferengpässe oder andere damit verbundene Punktabzüge korrigieren.
Mangelndes Management von Lieferengpässen und fehlende Kundenbenachrichtigungen zeigen jedoch mögliche Prozesslücken in 6.1.2.1, 6.2.2.1, 8.4.2.1, 8.5.1.7 der IATF 16949 und anderen Aspekten der Risikoanalyse und – planung auf, was die zusätzliche Auditzeit rechtfertigt.

07 5.2 Festlegung der Audittage

FRAGE:
Ist es notwendig bei einem Transferaudit zusätzliche Zeit einzuplanen, um Abweichungen nachzuverfolgen die von der vorherigen Zertifizierungsgesellschaft ausgestellt wurden und die nicht vor Ort verifiziert wurden?

ANTWORT:
Ja, die Zertifizierungsvorgaben, 5. Ausgabe besagen im Abschnitt 7.1.1: “Das Transferaudit und die Audittage müssen einem Rezertifizierungsaudit (…) äquivalent sein.” und Abschnitt 5.2 d) besagt: “für die Überprüfung von Korrekturmaßnahmen vorausgegangener Audits vor Ort muss zusätzliche Auditzeit zu den ermittelten Audittagen hinzugerechnet werden. Diese zusätzliche Zeit darf nicht in die IATF Datenbank eingetragen werden.“
Daher muss Zeit hinzugefügt werden, um eine Überprüfung der Korrekturmaßnahmen vor Ort durchzuführen, die sich aus einem früheren Audit ergeben, selbst wenn dieses vorherige Audit von einer anderen Zertifizierungsgesellschaft durchgeführt wurde.

06 2.3.1: Vertragsgeschäftsstelle der Zertifizierungsgesellschaft

FRAGE:
Muss die Vertragsgeschäftsstelle das zuständige IATF Oversight Office auch dann vierteljährlich informieren, wenn sich an der Organisationsstruktur der regionalen Geschäftsstellen nichts geändert hat?

ANTWORT:
Ja, die regelmäßige Information an das zuständige IATF Oversight Office ist erforderlich, um zu bestätigen, dass im vorangegangenen Quartal keine Änderungen an der Organisationsstruktur der regionalen Geschäftsstellen vorgenommen wurden.

05 Sanktionierte Interpretation Nr. 6: Aufrechterhaltung der Auditorenzulassung

FRAGE:
Was ist unter dem Begriff “betrügerische Aktivitäten“ zu verstehen?

ANTWORT:
Betrügerische Aktivitäten werden als Handlungen einer Person definiert, die auf unehrliche, vorsätzliche und/oder betrügerische Weise durchgeführt werden, um dem Einzelnen oder der Organisation einen Vorteil zu verschaffen.

04 3.1: Zertifizierungsvereinbarung mit dem Klienten

FRAGE:
Ist der Kunde berechtigt das Audit einer Zertifizierungsgesellschaft (d.h. ein „Third-Party Audit“) vor Ort zu begleiten/zu beobachten? Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Begriff “Kunde” (ist der Kunde z.B. nur der IATF OEM, der Tier 1, etc.)?

ANTWORT:
Wenn die zertifizierte Organisation einen IATF OEM als Kunden hat, dann ist gemäß der rechtlich durchsetzbaren Vereinbarung zwischen der Zertifizierungsgesellschaft und der Organisation (d.h. dem Klienten der Zertifizierungsgesellschaft) die Organisation gefordert, dem IATF OEM (oder dessen Vertretern) Zugang zu gewähren, um das Audit zu begleiten, sofern dies gefordert wird.
Wenn die Organisation andere Automobilkunden hat, dann liegt die Entscheidung ob das Audit einer Zertifizierungsgesellschaft durch diese Automobilkunden begleitet werden darf, im Ermessen des zertifizierten Klienten.

03 3.2: Meldung von Änderungen durch den Klienten – überarbeitet

ANMERKUNG: FAQ Nr. 3 wurde ursprünglich für die IATF Zertifizierungsvorgaben, 4. Ausgabe für ISO/TS 16949 erstellt. Die IATF überarbeitet diese FAQs derzeit, um sie im 2. Quartal 2018 als Sanktionierte Interpretationen (SIs) neu zu veröffentlichen. Bis zu diesem Zeitpunkt behält die FAQ Nr. 3 ihre Gültigkeit für ISO/TS 16949- und IATF 16949 Audits.

FRAGE:
Was geschieht, wenn ein bereits nach ISO/TS 16949 oder IATF 16949 zertifizierter Standort zu einer anderen Adresse umzieht und der neue Standort im Vergleich zum vorherigen erweitert wird?

ANTWORT:
Wenn ein zertifizierter Standort vom aktuellen an einen neuen Standort umzieht, wird dies als teilweiser Umzug des Standortes erachtet, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen zutreffen:

• Weniger als 80% der Mitarbeiter des bisherigen zertifizierten Standort werden auch am neuen Standort tätig sein (dabei ist “Mitarbeiter” als oberes und mittleres Management zu verstehen, sowie direkte und indirekte Produktionsmitarbeiter).
• Die Anlagen des neuen Standortes sind eine Kombination aus bestehenden Anlagen (wie sie bereits am vorherigen Standort existierten) und zusätzlich beschafften neuen/gebrauchten Anlagen sowie ggf. auch neuer/geänderter Prozesse bzw. neues/geändertes Layout.
• Das Produkt am neuen Standort ist das Gleiche wie am vorherigen zertifizierten Standort mit zusätzlichen Produkten für den Automobilbereich (d.h. Erweiterung des Geltungsbereiches der Zertifizierung).

Wenn diese Bedingungen zutreffen, muss folgender Prozess von der Zertifizierungsgesellschaft durchgeführt werden:

  1. Es wird ein komplettes Erstzertifizierungsaudit, einschließlich der Stufe 1 Bereitschaftsbewertung durchgeführt.
    ANMERKUNG: Der Klient muss die Zertifizierungsgesellschaft über den Standortwechsel unterrichten (gemäß Kapitel 3.2), die Details des Standortwechsels mitteilen, sowie über die Bedingungen, die vorab des Umzuges vereinbart wurden, informieren.
  2. Nach erfolgreicher Durchführung der Stufe 2 d. Erstzertifizierungsaudits, des Abweichungsmanagements und nachdem eine positive Zertifizierungsentscheidung getroffen wurde, stellt die Zertifizierungsgesellschaft ein neues Zertifikat mit einer maximalen Gültigkeit von drei (3) Jahren bei einer Zertifizierung nach IATF 16949 oder mit einer maximalen Gültigkeit bis zum 14. September 2018 bei einer Zertifizierung nach ISO/TS 16949 für den Klienten aus.
  3. Die Stufe 2 Erstzertifizierungsaudit und das Zertifikat werden unter dem aktuellen Eintrag des Klienten in der IATF-Datenbank eingetragen. Es muss eine Notiz über den Standortwechsel im Kommentarfeld der Stufe 2 des neuen Erstzertifizierungsaudits eingetragen werden.
  4. Das ursprüngliche Zertifikat wird automatisch vom neuen Zertifikat abgelöst, sobald dieses in die IATF-Datenbank eingetragen wird.
02 3.2: Meldung von Änderungen durch den Klienten – überarbeitet

ANMERKUNG: FAQ Nr. 2 wurde ursprünglich für die IATF Zertifizierungsvorgaben, 4. Ausgabe für ISO/TS 16949 erstellt. Die IATF überarbeitet diese FAQs derzeit, um sie im 2. Quartal 2018 als Sanktionierte Interpretationen (SIs) neu zu veröffentlichen. Bis zu diesem Zeitpunkt behält die FAQ Nr. 2 ihre Gültigkeit für ISO/TS 16949- und IATF 16949 Audits.

FRAGE:
Was geschieht, wenn ein bereits nach ISO/TS 16949 oder IATF 16949 zertifizierter Standort zu einer anderen Adresse umzieht?

ANTWORT:
Wenn ein zertifizierter Standort vom aktuellen an einen neuen Standort umzieht, wird dies als Umzug des kompletten Standortes erachtet, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

• 80% oder mehr der Mitarbeiter des alten Standortes werden auch am neuen Standort tätig sein (dabei ist “Mitarbeiter” als oberes und mittleres Management zu verstehen, sowie direkte und indirekte Produktionsmitarbeiter).
• Die Anlagen des neuen Standortes sind dieselben wie im bisherigen zertifizierten Standort und es werden keine neuen und keine modifizierten Prozesse eingeführt.
• Das Produkt/die Produkte des neuen Standortes ist/sind dieselben wie am bisherigen zertifizierten Standort und es werden keine neuen Produkte hergestellt.

Wenn diese o.g. Bedingungen zutreffen, muss folgender Prozess von der Zertifizierungsgesellschaft durchgeführt werden:

  1. Es wird ein Erstzertifizierungsaudit (eine Stufe 1 Bereitschaftsbewertung ist nicht erforderlich) mit der gleichen Anzahl an Audittagen wie ein entsprechendes Rezertifizierungsaudit durchgeführt.
    ANMERKUNG: Der Klient muss die Zertifizierungsgesellschaft über den Standortwechsel unterrichten (gemäß Kapitel 3.2), die Details des Standortwechsels mitteilen, sowie über die Bedingungen, die vorab des Umzuges vereinbart wurden, informieren; andernfalls muss eine komplette Erstzertifizierung (einschließlich Stufe 1 Bereitschaftsbewertung) durchgeführt werden.
  2. Nach erfolgreicher Durchführung der Stufe 2 des Erstzertifizierungsaudits, des Abweichungsmanagements und nachdem eine positive Zertifizierungsentscheidung getroffen wurde, stellt die Zertifizierungsgesellschaft ein neues Zertifikat mit einer maximalen Gültigkeit von drei (3) Jahren bei einer Zertifizierung nach IATF 16949 oder mit einer maximalen Gültigkeit bis zum 14. September 2018 bei einer Zertifizierung nach ISO/TS 16949 für den Klienten aus.
  3. Das Stufe 2 Erstzertifizierungsaudit und das Zertifikat werden unter dem aktuellen Eintrag des Klienten in der IATF-Datenbank eingetragen. Es muss eine Notiz über den Standortwechsel im Kommentarfeld der Stufe 2 des neuen Erstzertifizierungsaudits eingetragen werden.
  4. Das ursprüngliche Zertifikat wird automatisch vom neuen Zertifikat abgelöst, sobald dieses in die IATF-Datenbank eingetragen wird.
01 3.2: Meldung von Änderungen durch den Klienten

FRAGE:
Was geschieht, wenn ein bereits nach IATF 16949 zertifizierter Standort ausschließlich den Namen ändert?

ANTWORT:
Ändert ein zertifizierter Standort ausschließlich den Namen (Nachweis ist mittels eines geänderten (Handels-)Registerauszug entsprechend den jeweiligen nationalen Regularien zu erbringen), darf die Zertifizierungsgesellschaft ein revidiertes Zertifikat mit dem neuen Namen des Standortes ausstellen. Alle weiteren Informationen des vorherigen Zertifikates müssen unverändert bleiben. Das revidierte Zertifikat muss in die IATF-Datenbank übertragen (engl.: upload) werden.

ANMERKUNG: Es liegt im Ermessen der Zertifizierungsgesellschaft zu entscheiden, ob aufgrund der vom Klienten übermittelten Informationen ein außerordentliches Audit durchzuführen ist.

Suchen Webshop info@vda-qmc.de