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4.4.1.2 Produktsicherheit |
FRAGE:
Welche Anforderungen bestehen in Bezug auf die Schulung und die spezifisch festgelegten Kriterien, die für die Produktsicherheit aufgestellt wurden (Abschnitt 4.4.1.2)?
ANTWORT:
Wie bei allen Anforderungen an die Kompetenz von Mitarbeitern, müssen die Personen, denen bestimmte Aufgaben zugewiesen sind, für diese Aufgabe qualifiziert sein. Diese notwendige(n) Qualifikation(en) muss(müssen) auch die mit der Aufgabe verbundenen Vorschriften und (gesetzliche) Bestimmungen beinhalten.
Die Anforderungen an die Produktsicherheit im Abschnitt 4.4.1.2 sind sehr genau beschrieben. Die Abschnitte enthalten unter Bezugnahme auf die IATF 16949 in Abschnitt 4.4.1.2 folgendes:
a) von Lieferanten wird erwartet, dass sie alle gesetzlichen und behördlichen Anforderungen der Märkte bzw. Länder kennen, die vom Kunden für den Einsatz der Teile identifiziert bzw. kommuniziert wurden. Der Lieferant muss wissen, wo bzw. wie die Vorschriften für die jeweiligen Länder oder Regionen zu recherchieren sind.
b) In den Kundenanforderungen werden alle Anforderungen an die Benachrichtigungen des Kunden benannt; daher ist das Wissen zu Kundenanforderungen zu vermitteln (welches von einem internen Experten für das Fachgebiet durchgeführt werden kann).
c) Die gesonderten Freigaben für Design-FMEAs werden in den Kundenanforderungen identifiziert, siehe Punkt b) oben.
d) und e) Die Identifizierung der sicherheitsrelevanten Merkmale und ihrer Lenkungsmaßnahmen wird vom Kunden in der entsprechenden Definition der besonderen Merkmale und erforderlichen Lenkungsmaßnahmen festgelegt. Die Mitarbeiter, die PFMEAs und Produktionslenkungspläne entwickeln, müssen in diesen Abschnitten der Kundendokumente kompetent sein.
Jeder der weiteren Punkte f) bis m) kann ebenfalls in ähnlicher Weise analysiert werden, um die notwendige Schulung und die Quelle eines solchen Trainings für jede Anforderungen an die Produktsicherheit zu bestimmen.
Da viele der Anforderungen auf kundenspezifischen Anforderungen basieren, gibt es zu diesem Thema kein vollumfängliches Training. Die Organisation muss die kundenspezifischen und behördlichen Anforderungen dahingehend überprüfen, ob sie für die eigene Teile, das vorgesehene Einsatzland und die sicherheitsrelevanten Merkmale relevant bzw. zutreffend sind.
Einige Kunden haben möglicherweise (weitere) spezifische Anforderungen in Bezug auf Produktsicherheit, Schulung, Kompetenz und Personal. Es liegt in der Verantwortung der Organisation, die kundenspezifischen Anforderungen in Bezug auf die Produktsicherheit zu verstehen und zu kennen
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4.4.1.2 Produktsicherheit |
FRAGE:
Was gehört zum Umfang dieser Anforderung? Viele Organisationen konzentrieren sich auf behördliche und gesetzliche Anforderungen des Produktes und sind nicht der Auffassung, dass sie sicherheitsrelevante Produkte oder Prozesse haben.
ANTWORT:
Diese Anforderung bezieht sich auf Merkmale am Produkt und im Produktionsprozess, die Auswirkung(en) auf die Sicherheitsanforderung der Endmontage haben. Diese Merkmale können möglicherweise keiner direkten behördlichen oder gesetzlichen Anforderungen zugeordnet werden, können jedoch durch den Kunden festgelegt sein.
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