SIs zu den IATF-Zertifizierungsvorgaben
Sanktionierte Interpretationen (SIs) zu den IATF Zertifizierungsvorgaben (engl. "IATF Rules")

Die „Zertifizierungsvorgaben, 5. Ausgabe“ bzw. „Regeln für die Anerkennung und Aufrechterhaltung der IATF-Zulassung, 5. Ausgabe zum IATF 16949-Standard” (“IATF Rules 5th Edition”) wurden im November 2016 veröffentlicht und sind seit dem 1. Januar 2017 verbindlich anzuwenden.

Die folgenden Sanktionierten Interpretationen wurden durch die IATF freigegeben und veröffentlicht. Sofern nicht anders angegeben, gelten diese Sanktionierten Interpretationen ab dem Zeitpunkt ihrer jeweiligen Veröffentlichung.

Der revidierte Text wird in blau dargestellt.

Eine Sanktionierte Interpretation (SI) ändert die Auslegung einer Regel oder Anforderung und wird somit Grundlage für eine Abweichung.

Die SI Nr. 1 wurde im Juni 2017 veröffentlicht und ist verbindlich ab dem 1. Juli 2017 anzuwenden.
Die SIs Nr. 2 bis 5 wurden im Oktober 2017 veröffentlicht und sind verbindlich ab dem 1. Oktober 2017 anzuwenden.
Die SIs Nr. 6 und 7 wurden im November 2018 veröffentlicht und sind verbindlich ab dem 12. November 2018 anzuwenden.
Die SI Nr. 8 wurde im Oktober 2019 veröffentlicht und ist verbindlich ab 1. November 2019 anzuwenden.
Die SI Nr. 1 wurde im Oktober 2019 überarbeitet und erneut veröffentlicht; verbindlich ab 1. Januar 2020 anzuwenden.
Die SIs Nr. 9 und 10 wurden im Mai 2020 veröffentlicht und sind verbindlich ab dem 1. Juni 2020 anzuwenden.
Die SI Nr. 2 wurde überarbeitet, im August 2020 erneut veröffentlich und ist verbindlich ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden.
Die SIs Nr. 11 bis 21 wurden im August 2020 veröffentlicht und sind verbindlich ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden.
Die SIs Nr. 11 und 14 wurden überarbeitet, im Dezember 2020 erneut veröffentlich und sind verbindlich ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden.
Die SIs Nr. 22 bis 25 wurden im Dezember 2020 veröffentlicht und sind verbindlich ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden.
Die SI Nr. 2 wurde überarbeitet, im Februar 2021 erneut veröffentlicht und ist verbindlich ab dem 1. März 2021 anzuwenden.
Die SIs Nr. 26 bis 28 wurden im Februar 2021 veröffentlicht und sind verbindlich ab dem 30. Juni 2021 anzuwenden.
Die SIs Nr. 9 und 10 wurden im Juni 2021 überarbeitet und veröffentlicht.
Die SI Nr. 20 wurde überarbeitet, im Juni 2021 erneut veröffentlicht und ist verbindlich ab dem 1. Juli 2021 anzuwenden.
Die SI Nr. 29 wurde im Juni 2021 veröffentlicht und ist verbindlich ab dem 1. Juli 2021 anzuwenden.
Die SIs Nr. 3 und 4 wurden überarbeitet, im September 2021 veröffentlicht und sind verbindlich ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden.
Die SIs Nr. 9 und 10 wurden im Februar 2022 überarbeitet und veröffentlicht.
Die SI Nr. 29 wurde überarbeitet, im April 2022 veröffentlicht und ist verbindlich ab 1. Mai 2022 anzuwenden.
Die SI Nr. 30 wurde im April 2022 veröffentlicht und ist verbindlich ab 1. Mai 2022 anzuwenden.
Die SI Nr. 31 wurde im Mai 2022 veröffentlicht und ist verbindlich ab 1. Juni 2022 anzuwenden.
Die SI Nr. 32 wurde im April 2023 veröffentlicht und ist verbindlich ab 1. August 2023 anzuwenden.
Die SIs Nr. 29 und 32 wurden überarbeitet, im Juli 2023 veröffentlicht und sind ab 1. Januar 2024 verbindlich anzuwenden.

Nummer Regelverweis Sanktionierte Interpretation (SI)
30 4.4 Der interne WitnessAuditprozess der Zertifizierungsgesellschaft

Die Zertifizierungsgesellschaft muss über einen internen Witness-Auditprozess verfügen. Dieser Prozess muss folgende Festlegungen enthalten:
a) … i) des Abschnitts 4.4 bleiben unverändert.
j) die internen Witness-Audits der Zertifizierungsstelle innerhalb von zwanzig (20) Kalendertagen nach dem Abschlussgespräch jedes internen Witness-Audits in der IATF Datenbank einzutragen.

Begründung für diese Änderung:
Einführung der neuen IATF Datenbankerweiterung, um die Zertifizierungsstellen zu verpflichten, interne Witness-Audits in der
IATF Datenbank gegen den entsprechenden Audit-Datensatz
einzutragen.

25 4.0 Anforderung an Ressourcen

Die Zertifizierungsgesellschaft muss über einen Prozess verfügen, um die erforderliche Kompetenz für jede Funktion, die in IATF 16949-Zertifizierungsaktivitäten eingebunden ist, unter Berücksichtigung der jeweiligen geografischen Region, in der sie agiert, festzulegen.
Die Zertifizierungsgesellschaft muss Möglichkeiten für den Nachweis der Kompetenz festlegen, bevor bestimmte Aufgaben ausgeführt werden, mindestens jedoch für:
a) Personen mit Vetorecht,
b) IATF 16949-Auditoren (einschließlich Auditorkandidaten),
c) IATF-Datenbankbenutzer,
d) interne Witness-Auditoren,
e) interne Systemauditoren,
f) technische Experten.
g) Personen, die im Prozess des Abweichungsmanagements beteiligt sind (siehe Abschnitt 2.4.3)

Begründung für diese Änderung:
Es soll sichergestellt werden, dass Zertifizierungsgesellschaften die Kompetenzanforderungen für beteiligte Personen im Prozess des Abweichungsmanagements bestimmen und diese Personen angemessen schulen, um Abweichungen des zuständigen IATF Oversight Offices zu bearbeiten.

06 4.5 Aufrechterhaltung der Auditorenzulassung

Jede Zertifizierungsgesellschaft muss über einen Prozess zur fortlaufenden Freigabe bzw. Sperrung ihrer beauftragten Auditoren verfügen. Dieser Prozess muss folgende Festlegungen enthalten:
a) das Steuern und Überwachen des IATF ADP (IATF Auditor-Weiterbildungsprozess) inklusive der Prüfungsergebnisse und des Entwicklungsfortschritts,
b) die laufende Überwachung, Leistungsbeurteilung und kontinuierliche Weiterbildung einschließlich:
– rechtzeitiger Übermittlung der Endfassung des Auditberichts (siehe Abschnitt 5.10)
– rechtzeitiger Übermittlung der Endfassung des Auditberichtes, einschließlich der Entscheidung bzgl. der Akzeptanz von Korrekturmaßnahmen des Klienten
(siehe Abschnitt 5.11.3)
– der Resultate von Zertifizierungsentscheidungen (siehe Abschnitt 5.12)
– der Resultate und Leistung bei IATF Witness-Audits
– individuelle IATF-Datenbankanalysen zu festgestellten Abweichungen
– der Resultate früherer interner Witness-Audits
– der Resultate auditbezogener Befragungsergebnisse
– Rückmeldungen von Klienten und deren Kunden
c) Erfüllung der Mindestanforderungen bezüglich der Anzahl durchgeführter Audits und Audittage
(siehe Abschnitt 4.5.1),
d) Erfüllung und Bestätigung der Mindeststundenanzahl zum CPD (kontinuierlicher persönlicher Weiterbildungsprozess, engl.: Continuing Personal Development) (siehe Abschnitt 4.5.2),
e) Aufzeichnungen zu den genannten Punkten a) bis d) über alle beauftragten Auditoren müssen in der Vertragsgeschäftsstelle aufbewahrt werden.
Wenn ein akzeptables Leistungsniveau nicht erreicht oder aufrechterhalten wird, muss die Zertifizierungsgesellschaft festlegen, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Leistung des Auditors zu verbessern.
Die Zertifizierungsgesellschaft muss das zuständige IATF Oversight Office informieren wenn betrügerische Aktivitäten eines beauftragten Auditors aufgedeckt werden.
Die IATF kann aufgrund von Leistungen eine Warnung, Suspendierung oder dauerhaften Entzug der IATF 16949-Zulassung eines Auditors vornehmen. In solchen Fällen muss die Zertifizierungsgesellschaft mit sofortiger Wirkung den Einsatz des IATF 16949-Auditors limitieren oder beenden. Während sich ein IATF 16949-Auditor im Suspendierungs-Status befindet, darf er keine IATF 16949-Audits durchführen. Wenn die IATF 16949-Zulassung entzogen wird, muss der Auditor sowohl von der Zertifizierungsgesellschaft, als auch vom zuständigen IATF Oversight Office als „inaktiv“ eingestuft werden.

Begründung für diese Änderung:
Diese Änderung soll die Kriterien, nach denen Zertifizierungsgesellschaften die Leistung ihrer Auditoren überprüfen und bewerten, verbessern, verbunden mit der Forderung nach der Festlegung eines akzeptablen Leistungsniveaus für IATF 16949-Auditoren. Es wird ebenfalls klargestellt, dass die IATF Sanktionen gegen zugelassene IATF 16949-Auditoren verhängen kann, basierend auf Leistungen oder falls betrügerische Aktivitäten aufgedeckt werden.

04 4.3.2 Requalifizierungsprozess für Auditoren

Die Zertifizierungsgesellschaft muss sicherstellen, dass der Auditor die vollständige Wissens- und Anwendungsprüfung im online IATF Auditor Qualifizierungsprozess innerhalb von zwei (2) Jahren nach der Erstqualifizierung durchläuft.2
Wenn der Auditor diesen Requalifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen hat, erhält er eine IATF Auditorennummer, die als2 formale Zulassung des Auditors zur Durchführung von Audits für diese Zertifizierungsgesellschaft dient ausweist2.

Begründung für diese Änderung:
1Die Ausstellung des Auditorzertifikates weist die Qualifizierung nach und resultiert somit in der Aufgabe der redundanten Auditorkarte.
2Mit der Vergabe der IATF-Auditorennummer wird die Berechtigung erteilt, weiterhin Audits durchzuführen.

03 4.3.1 Erstqualifizierungsprozess für Auditoren

Sobald dem neuen Auditorkandidaten Zugang zum IATF Auditor-Qualifizierungsprozess gewährt wurde, muss er fachliche Kompetenz nachweisen, indem er den von der IATF vorgeschriebenen Erstqualifizierungsprozess (Präsenztraining mit schriftlicher und mündlicher Prüfung2 ) erfolgreich abschließt.
Wenn der Auditor den Erstqualifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen hat, erhält er eine Auditorenkarte, die ihn als zertifizierten IATF-Auditor ausweist eine IATF Auditorennummer die als2 formale Zulassung des Auditors zur Durchführung von Audits für diese Zertifizierungsgesellschaft dient ausweist2.
Die Zertifizierungsgesellschaft muss sicherstellen, dass sich der Auditor innerhalb von sechzig (60) Tagen nach der Erstqualifizierung im online IATF Auditor-Qualifizierungsprozess (IATF ADP-System) anmeldet.1

Begründung für diese Änderung:
1Die Ausstellung des Auditorzertifikates weist die Qualifizierung nach und resultiert somit in der Aufgabe der redundanten Auditorkarte.
Auditorkandidaten sind gemäß dem revidierten Qualifizierungsprozess gefordert sich im IATF ADP System zu registrieren bevor sie an der Erstqualifizierung teilnehmen. Die bisherige Anforderung sich innerhalb von sechzig (60) Tagen nach der Erstqualifizierung im IATF ADP anzumelden entfällt somit.
2Mit der Vergabe der IATF-Auditorennummer wird die Berechtigung erteilt, Audits durchzuführen.

01 4.2 Antragsprozess und Kriterien für IATF 16949-Auditoren

Die Zertifizierungsgesellschaft muss über einen Prozess zur Auswahl von neuen Auditorkandidaten zur Zulassung zum IATF Auditor-Qualifizierungsprozess verfügen. Die Vertragsgeschäftsstelle der beantragenden Zertifizierungsgesellschaft muss für jeden Kandidaten ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular sowie alle diesbezüglichen Informationen und Nachweise dem zuständigen IATF Oversight Office zur Freigabe vorlegen, um Zugang zum IATF Auditor-Qualifizierungsprozess zu erhalten.
Die Auditorkandidaten müssen folgende Auswahlkriterien erfüllen:
a) Qualifizierung gemäß ISO/IEC 17021 und den relevanten Vorgaben der Akkreditierungsstelle für ISO 9001-Audits,
b) Durchführung von mindestens sechs (6) Audits als ISO 9001-Zertifizierungsauditor in produzierenden Unternehmen, mindestens drei (3) davon als leitender Auditor, Anmerkung: Erfahrung mit internen Systemaudits oder Lieferantensystemaudits in produzierenden Unternehmen der Automobilindustrie kann berücksichtigt werden.
c) nachweisbare Kenntnisse in automobilspezifischen Qualitätstechniken und
d) vier (4) Jahre geeignete praktische Erfahrung (Vollzeit) innerhalb der letzten fünfzehn (15) zehn (10) Jahre in einer Organisation mit automobiler Fertigung im Geltungsbereich der IATF 16949, (siehe Abschnitt 1.0) – davon zwei (2) Jahre im Bereich Qualitätssicherung und/oder Qualitätsmanagement.1
Anmerkung: Erfahrung in ähnlichen Branchen (z.B. der Luft- und Raumfahrtindustrie, Telekommunikation, Bahnindustrie, Industriefahrzeuge, etc.) oder der Chemie-, Elektro- oder Metallindustrie, kann berücksichtigt werden.1
e) vor der Teilnahme am neuen Trainings- und Prüfungskonzept für neue Zertifizierungsauditoren muss mindestens ein (1) vollständiges IATF 16949-„Third Party“-Audit (ohne außerordentliche Audits) mit einer Mindestdauer von zwei (2) Tagen begleitet worden sein.2

Begründung für diese Änderung: 
1 Diese Änderung soll es den Zertifizierungsgesellschaften ermöglichen, weitere neue Auditoren qualifizieren zu können, insbesondere um die Transitionphase zu unterstützen. (Juni 2017)
2
Verbesserung von Wissen und Erfahrung des angehenden Auditors hinsichtlich des IATF-Zertifizierungsschemas, bevor er an dem Training und der Prüfung für neue Zertifizierungsauditoren teilnimmt. (modifiziert Oktober 2019)

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