Die „Zertifizierungsvorgaben, 5. Ausgabe“ bzw. „Regeln für die Anerkennung und Aufrechterhaltung der IATF-Zulassung, 5. Ausgabe zum IATF 16949-Standard” (“IATF Rules 5th Edition”) wurden im November 2016 veröffentlicht und sind seit dem 1. Januar 2017 verbindlich anzuwenden.
Die folgenden Sanktionierten Interpretationen wurden durch die IATF freigegeben und veröffentlicht. Sofern nicht anders angegeben, gelten diese Sanktionierten Interpretationen ab dem Zeitpunkt ihrer jeweiligen Veröffentlichung.
Der revidierte Text wird in blau dargestellt.
Eine Sanktionierte Interpretation (SI) ändert die Auslegung einer Regel oder Anforderung und wird somit Grundlage für eine Abweichung.
Die SI Nr. 1 wurde im Juni 2017 veröffentlicht und ist verbindlich ab dem 1. Juli 2017 anzuwenden.
Die SIs Nr. 2 bis 5 wurden im Oktober 2017 veröffentlicht und sind verbindlich ab dem 1. Oktober 2017 anzuwenden.
Die SIs Nr. 6 und 7 wurden im November 2018 veröffentlicht und sind verbindlich ab dem 12. November 2018 anzuwenden.
Die SI Nr. 8 wurde im Oktober 2019 veröffentlicht und ist verbindlich ab 1. November 2019 anzuwenden.
Die SI Nr. 1 wurde im Oktober 2019 überarbeitet und erneut veröffentlicht; verbindlich ab 1. Januar 2020 anzuwenden.
Die SIs Nr. 9 und 10 wurden im Mai 2020 veröffentlicht und sind verbindlich ab dem 1. Juni 2020 anzuwenden.
Die SI Nr. 2 wurde überarbeitet, im August 2020 erneut veröffentlich und ist verbindlich ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden.
Die SIs Nr. 11 bis 21 wurden im August 2020 veröffentlicht und sind verbindlich ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden.
Die SIs Nr. 11 und 14 wurden überarbeitet, im Dezember 2020 erneut veröffentlich und sind verbindlich ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden.
Die SIs Nr. 22 bis 25 wurden im Dezember 2020 veröffentlicht und sind verbindlich ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden.
Die SI Nr. 2 wurde überarbeitet, im Februar 2021 erneut veröffentlicht und ist verbindlich ab dem 1. März 2021 anzuwenden.
Die SIs Nr. 26 bis 28 wurden im Februar 2021 veröffentlicht und sind verbindlich ab dem 30. Juni 2021 anzuwenden.
Die SIs Nr. 9 und 10 wurden im Juni 2021 überarbeitet und veröffentlicht.
Die SI Nr. 20 wurde überarbeitet, im Juni 2021 erneut veröffentlicht und ist verbindlich ab dem 1. Juli 2021 anzuwenden.
Die SI Nr. 29 wurde im Juni 2021 veröffentlicht und ist verbindlich ab dem 1. Juli 2021 anzuwenden.
Die SIs Nr. 3 und 4 wurden überarbeitet, im September 2021 veröffentlicht und sind verbindlich ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden.
Die SIs Nr. 9 und 10 wurden im Februar 2022 überarbeitet und veröffentlicht.
Die SI Nr. 29 wurde überarbeitet, im April 2022 veröffentlicht und ist verbindlich ab 1. Mai 2022 anzuwenden.
Die SI Nr. 30 wurde im April 2022 veröffentlicht und ist verbindlich ab 1. Mai 2022 anzuwenden.
Die SI Nr. 31 wurde im Mai 2022 veröffentlicht und ist verbindlich ab 1. Juni 2022 anzuwenden.
Die SI Nr. 32 wurde im April 2023 veröffentlicht und ist verbindlich ab 1. August 2023 anzuwenden.
Die SIs Nr. 29 und 32 wurden überarbeitet, im Juli 2023 veröffentlicht und sind ab 1. Januar 2024 verbindlich anzuwenden.
Nummer | Regelverweis | Sanktionierte Interpretation (SI) |
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30 | 4.4 Der interne WitnessAuditprozess der Zertifizierungsgesellschaft | Die Zertifizierungsgesellschaft muss über einen internen Witness-Auditprozess verfügen. Dieser Prozess muss folgende Festlegungen enthalten: Begründung für diese Änderung: |
25 | 4.0 Anforderung an Ressourcen | Die Zertifizierungsgesellschaft muss über einen Prozess verfügen, um die erforderliche Kompetenz für jede Funktion, die in IATF 16949-Zertifizierungsaktivitäten eingebunden ist, unter Berücksichtigung der jeweiligen geografischen Region, in der sie agiert, festzulegen. Begründung für diese Änderung: |
06 | 4.5 Aufrechterhaltung der Auditorenzulassung | Jede Zertifizierungsgesellschaft muss über einen Prozess zur fortlaufenden Freigabe bzw. Sperrung ihrer beauftragten Auditoren verfügen. Dieser Prozess muss folgende Festlegungen enthalten: Begründung für diese Änderung: |
04 | 4.3.2 Requalifizierungsprozess für Auditoren |
Begründung für diese Änderung: |
03 | 4.3.1 Erstqualifizierungsprozess für Auditoren | Sobald dem neuen Auditorkandidaten Zugang zum IATF Auditor-Qualifizierungsprozess gewährt wurde, muss er fachliche Kompetenz nachweisen, indem er den von der IATF vorgeschriebenen Erstqualifizierungsprozess Begründung für diese Änderung: |
01 | 4.2 Antragsprozess und Kriterien für IATF 16949-Auditoren | Die Zertifizierungsgesellschaft muss über einen Prozess zur Auswahl von neuen Auditorkandidaten zur Zulassung zum IATF Auditor-Qualifizierungsprozess verfügen. Die Vertragsgeschäftsstelle der beantragenden Zertifizierungsgesellschaft muss für jeden Kandidaten ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular sowie alle diesbezüglichen Informationen und Nachweise dem zuständigen IATF Oversight Office zur Freigabe vorlegen, um Zugang zum IATF Auditor-Qualifizierungsprozess zu erhalten. Begründung für diese Änderung: |