SIs zum IATF 16949-Standard
IATF 16949:2016 – Sanktionierte Interpretationen (SIs)

Der Qualitätsmanagementsystem-Standard der Automobilindustrie, IATF 16949 (Erste Ausgabe) wurde im Oktober 2016 veröffentlicht und trat am 1. Januar 2017 in Kraft.

Die folgenden Sanktionierten Interpretationen wurden durch die IATF freigegeben und veröffentlicht. Sofern nicht anders angegeben, gelten diese Sanktionierten Interpretationen ab dem Zeitpunkt ihrer jeweiligen Veröffentlichung.

Der überarbeitete Text wird in blau dargestellt.

Eine Sanktionierte Interpretation (SI) ändert die Auslegung einer Regel oder Anforderung und wird somit Grundlage für eine Abweichung.

Die SIs Nr. 1 bis 9 wurden im Oktober 2017 veröffentlicht und sind verbindlich ab Oktober 2017 anzuwenden.
Die SIs Nr. 10 bis 11 wurden im April 2018 veröffentlicht und sind verbindlich ab Juni 2018 anzuwenden.
Die SI Nr. 8 wurde überarbeitet, im Juni 2018 erneut veröffentlicht und ist verbindlich ab Juli 2018 anzuwenden.
Die SI Nr. 10 wurde überarbeitet, im Juni 2018 erneut veröffentlicht und ist verbindlich ab Juli 2018 anzuwenden.
Die SIs Nr. 12 und 13 wurden im Juni 2018 veröffentlicht und sind verbindlich ab Juli 2018 anzuwenden.
Die SIs Nr. 14 und 15 wurden im November 2018 veröffentlicht und sind verbindlich ab Januar 2019 anzuwenden.
Die SIs Nr. 16 und 18 wurden im Oktober 2019 veröffentlicht und sind verbindlich ab Januar 2020 anzuwenden.
Die SI Nr. 4 wurde überarbeitet, im August 2020 erneut veröffentlicht und ist verbindlich ab September 2020 anzuwenden.
Die SI Nr. 19 wurde im August 2020 veröffentlicht und ist verbindlich ab Oktober 2020 anzuwenden.
Die SI Nr. 20 wurde im Dezember 2020 veröffentlicht und ist verbindlich ab Januar 2021 anzuwenden.
Die SI Nr. 10 wurde im April 2021 überarbeitet und ist verbindlich ab Juni 2021 anzuwenden.
Die SI Nr. 3 wurde im Juli 2021 überarbeitet und ist verbindlich ab November 2021 anzuwenden.
Die SI Nr. 21-22 wurden im Juli 2021 veröffentlicht und sind verbindlich ab November 2021 anzuwenden.
Die SI Nr. 10 wurde im Juli 2021 überarbeitet und ist verbindlich ab August 2021 anzuwenden.
Die SIs Nr. 23 bis 25 wurden im Mai 2022 veröffentlicht und sind verbindlich ab Juni 2022 anzuwenden.

Nummer Regelverweis Sanktionierte Interpretation (SI)
20 10.2.3 Problemlösung

Die Organisation muss über einen dokumentierten Prozess zur Problemlösung verfügen, der ein Wiederauftreten eines Problems vermeidet und Folgendes beinhaltet:
a) festgelegte Vorgehensweisen und Lösungsansätze für die unterschiedlichen Arten von Problemen und deren Tragweite (z. B. Neuentwicklung von Produkten, Probleme in der aktuellen Fertigung, Feldbeanstandungen, Auditfeststellungen),
b) Eingrenzung und Aussonderung fehlerhafter oder fehlerverdächtiger Produkte und damit verbundene Sofortmaßnahmen, die für die Steuerung nicht-konformer Ergebnisse notwendig sind (siehe ISO 9001:2015, Abschnitt 8.7),
c) Ursachenanalyse, angewendete Methode(n), Auswertung und Ergebnisse,
d) Umsetzung systemischer Korrekturmaßnahmen, einschließlich einer Berücksichtigung der Auswirkungen auf ähnliche Prozesse oder Produkte,
e) Bewertung der Wirksamkeit der umgesetzten Korrekturmaßnahmen,
f) Überprüfung und – wenn notwendig – Aktualisierung der betreffenden dokumentierten Informationen (z. B. Prozess-FMEA, Produktionslenkungsplan).

Wenn ein Kunde bestimmte Vorgehensweisen, Techniken oder Methoden zur Problemlösung vorgibt, muss die Organisation diese anwenden, sofern keine anderslautenden Freigaben des Kunden vorliegen.

Begründung für diese vorgenannte Änderung:
Bei Korrekturmaßnahmen wird oft beobachtet, dass der wichtige Schritt der Vermeidung eines Wiederauftretens des Problems fehlt. Die Vermeidung eines erneuten Auftretens wurde nun als Anforderung hinzugefügt.

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