SIs zum IATF 16949-Standard
IATF 16949:2016 – Sanktionierte Interpretationen (SIs)

Der Qualitätsmanagementsystem-Standard der Automobilindustrie, IATF 16949 (Erste Ausgabe) wurde im Oktober 2016 veröffentlicht und trat am 1. Januar 2017 in Kraft.

Die folgenden Sanktionierten Interpretationen wurden durch die IATF freigegeben und veröffentlicht. Sofern nicht anders angegeben, gelten diese Sanktionierten Interpretationen ab dem Zeitpunkt ihrer jeweiligen Veröffentlichung.

Der überarbeitete Text wird in blau dargestellt.

Eine Sanktionierte Interpretation (SI) ändert die Auslegung einer Regel oder Anforderung und wird somit Grundlage für eine Abweichung.

Die SIs Nr. 1 bis 9 wurden im Oktober 2017 veröffentlicht und sind verbindlich ab Oktober 2017 anzuwenden.
Die SIs Nr. 10 bis 11 wurden im April 2018 veröffentlicht und sind verbindlich ab Juni 2018 anzuwenden.
Die SI Nr. 8 wurde überarbeitet, im Juni 2018 erneut veröffentlicht und ist verbindlich ab Juli 2018 anzuwenden.
Die SI Nr. 10 wurde überarbeitet, im Juni 2018 erneut veröffentlicht und ist verbindlich ab Juli 2018 anzuwenden.
Die SIs Nr. 12 und 13 wurden im Juni 2018 veröffentlicht und sind verbindlich ab Juli 2018 anzuwenden.
Die SIs Nr. 14 und 15 wurden im November 2018 veröffentlicht und sind verbindlich ab Januar 2019 anzuwenden.
Die SIs Nr. 16 und 18 wurden im Oktober 2019 veröffentlicht und sind verbindlich ab Januar 2020 anzuwenden.
Die SI Nr. 4 wurde überarbeitet, im August 2020 erneut veröffentlicht und ist verbindlich ab September 2020 anzuwenden.
Die SI Nr. 19 wurde im August 2020 veröffentlicht und ist verbindlich ab Oktober 2020 anzuwenden.
Die SI Nr. 20 wurde im Dezember 2020 veröffentlicht und ist verbindlich ab Januar 2021 anzuwenden.
Die SI Nr. 10 wurde im April 2021 überarbeitet und ist verbindlich ab Juni 2021 anzuwenden.
Die SI Nr. 3 wurde im Juli 2021 überarbeitet und ist verbindlich ab November 2021 anzuwenden.
Die SI Nr. 21-22 wurden im Juli 2021 veröffentlicht und sind verbindlich ab November 2021 anzuwenden.
Die SI Nr. 10 wurde im Juli 2021 überarbeitet und ist verbindlich ab August 2021 anzuwenden.
Die SIs Nr. 23 bis 25 wurden im Mai 2022 veröffentlicht und sind verbindlich ab Juni 2022 anzuwenden.

Nummer Regelverweis Sanktionierte Interpretation (SI)
25 Anhang A: A.2 Elemente des Produktionslenkungsplans

A.2 Elemente des Produktionslenkungsplans

Ein Produktionslenkungsplan weist mindestens folgenden Inhalt auf:
Allgemeine Daten
a) Nummer des Produktionslenkungsplans,
b) Ausgabe- und Änderungsdatum, falls vorhanden,
c) Kundeninformationen (siehe Kundenanforderungen),
d) Name der Organisation/Standortbezeichnung,
e) Teilenummer(n) oder gemeinsamer Produktionslenkungsplan
f) Teilebezeichnung/-beschreibung,
g) Konstruktionsänderungsstand,
h) anzuwendende Phase (Prototyp, Vor-Serie, Serie),
i) Hauptansprechpartner,
j) Baustufe oder Arbeitsgang-Nr.,
k) Prozessbezeichnung/Beschreibung der Aufgabe,
l) Funktionsgruppe/verantwortlicher Bereich.

Alle anderen Abschnitte von Anhang A: A.2 (Produktlenkung, Produktionsprozesslenkung, Methoden, Reaktionsplan) bleiben unverändert.

Begründung für die Änderung:
Die Dokumentation aller Steuerungsmethoden von hochautomatisierten und komplexen Prozessen (wie z.B. Halbleiterfertigung, einige maschinelle Bearbeitungen oder Schweißverfahren) könnte zu Produktionslenkungsplänen führen, die ausgedruckt zu groß sind, um für ihren beabsichtigten Zweck nützlich zu sein.
Durch die Möglichkeit, auf das System, das den Prozess steuert, zu verweisen und/oder es mit diesem zu verknüpfen, wird das Potenzial für veraltete Informationen und Fehler beseitigt und es werden die tatsächlich verwendeten Prozesse widergespiegelt.

24 Anhang A: A.1 Phasen des Produktionslenkungsplans (Anmerkung)

Alle anderen Abschnitte von Anhang A: A.1 bleiben unverändert.

ANMERKUNG 1: Der Organisation wird empfohlen, dass sie ihre Lieferanten auffordert, die Forderungen dieses Anhangs zu erfüllen.
ANMERKUNG 2: Im Fall von Schüttgutmaterial weisen Produktionslenkungspläne nicht notwendigerweise alle Informationen zur Produktion auf. Vergleichbare Informationen liegen dann in der Regel in Form der entsprechenden Rezepturen der jeweiligen Chargen vor.
ANMERKUNG 3: Für hochautomatisierte Prozesse (z. B. Halbleiterfertigung, maschinelle Bearbeitung, Schweißverfahren), bei denen die Steuerungs- und Überwachungsmethoden (d. h. Spezifikation/Toleranzen, Stichprobengröße, Häufigkeit) durch ein System (z. B. System zur Fertigungssteuerung o. ä.) gesteuert wird, sind zusammenfassende Steuerungsinformationen mit direkten Verweisen oder Verknüpfungen zu dem System, das die detaillierten Prozesssteuerungsinformationen verwaltet, zulässig.

Begründung für die Änderung:
Die Dokumentation aller Steuerungsmethoden von hochautomatisierten und komplexen Prozessen (wie z.B. Halbleiterfertigung, einige maschinelle Bearbeitungen oder Schweißverfahren) könnte zu Produktionslenkungsplänen führen, die ausgedruckt zu groß sind, um für ihren beabsichtigten Zweck nützlich zu sein.
Durch die Möglichkeit, auf das System, das den Prozess steuert, zu verweisen und/oder es mit diesem zu verknüpfen, wird das Potenzial für veraltete Informationen und Fehler beseitigt und es werden die tatsächlich verwendeten Prozesse widergespiegelt.

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